Neue geänderte Corona-VO (Stand: 15.10.2021)
- Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum
-
- Grundsätzlich entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum der GS für die Schüler!
-
- Für Lehrkräfte (und andere mitwirkende am Unterricht): Maskenpflicht besteht weiter, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
-
- Für sonstige Personen (weder Schüler, Lehrer, am Unterricht mitwirkende Personen) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
- Wird die „Alarmstufe“ ausgerufen, gilt wieder eine generelle Maskenpflicht im Klassensaal.
- Bei Auftreten einer Infektion durch Corona in der Klasse oder Betreuungsgruppe gilt für die Mitschüler und die Lehrkräfte wieder die Maskenpflicht für die Dauer von fünf Tagen (analog zur Testung).
- Die Maskenpflicht bleibt unverändert außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume (z.B. Lehrerzimmer, Schulhaus, usw.).
- Singen im Unterricht:
-
- Ohne Maske mit Mindestabstand von 2m
- Mit Maske (mit räumlichen Abstand zu den Mitschülern)
- Ohne Maske mit Mindestabstand von 2m